Regionen im Vergleich
Die Leibrente in Bayern ermöglicht es Immobilieneigentümern, den Wert ihres Hauses oder ihrer Wohnung in eine lebenslange monatliche Zahlung umzuwandeln und gleichzeitig ein gesichertes Wohnrecht zu behalten. Das lebenslange Wohnrecht wird als separate beschränkte persönliche Dienstbarkeit ebenfalls im Grundbuch eingetragen. Diese rechtlichen Verankerungen schützen die Interessen des Rentenempfängers fundamental.
Entscheidend für die Berechnung der monatlichen Leibrente sind der ermittelte Verkehrswert der Immobilie, das Alter sowie die statistische Lebenserwartung des Eigentümers. Ein höherer Immobilienwert führt direkt zu einer höheren möglichen Rentenzahlung. Angesichts der erheblichen Wertunterschiede bei Immobilien zwischen den bayerischen Regionen variiert die erzielbare Rentenhöhe entsprechend stark. Eine sorgfältige Prüfung der lokalen Marktbedingungen ist daher unerlässlich. Rentenzahlungen und das Recht, wohnen zu bleiben, werden rechtlich getrennt abgesichert. Welche Grundbucheinträge und Rangstellen erforderlich sind, wird vor dem Abschluss individuell geprüft.

Geschäftsführer der FREITAG® Beteiligungsgesellschaft mbH
Jede Beratung beginnt mit nüchternen Zahlen und nicht mit einem Versprechen: Was ist Ihre Immobilie wert, was ist Ihr Wohnenbleiben wert, was bleibt für Sie übrig? Gerhard Hahn führt diese Gespräche seit über drei Jahrzehnten selbst — kein Callcenter, kein wechselnder Ansprechpartner.
Der Vergleich umfasst 50 ausgewählte Städte, keine flächendeckende Landesstatistik. Die gespeicherten durchschnittlichen Hauspreise liegen zwischen 2.350,00 und 9.850,00 Euro pro Quadratmeter. Der Median dieser Stadtdurchschnitte beträgt 5.050,00 Euro. Die verwendbaren Mietwerte reichen von 8,40 bis 21,80 Euro pro Quadratmeter; der widersprüchliche Kaufbeurer Mietwert bleibt ausgeschlossen. Bei einer Leibrente kommen Alter, Zahlungsdauer und vertragliche Absicherung hinzu. Aus Preisunterschieden zwischen Städten folgt keine proportionale Rentenhöhe.
Datenstand: 2026-05-04. Durchschnittswerte, kein Gutachten.
Eigene Auswertung der gespeicherten Stadtdurchschnitte. Die einzelnen Marktquellen sind auf den unten verlinkten Stadtseiten angegeben.
Die Immobilien-Leibrente richtet sich vornehmlich an ältere Eigentümer, die in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben möchten, aber ihre Liquidität im Ruhestand aufbessern wollen. Sie ist eine passende Lösung für Personen, die keine direkten Erben haben oder deren Nachkommen eine finanzielle Unterstützung einer späteren Erbschaft vorziehen. Wer die laufenden Kosten der Immobilie nicht mehr allein tragen kann oder will, findet hier eine Möglichkeit, finanzielle Lasten abzugeben und regelmäßige Einnahmen zu sichern.
Wohnrecht und Nießbrauch sind unterschiedliche Rechte. Rentenzahlungen können über eine Reallast gesichert werden. Welche Rechte eingetragen werden, ihr Rang im Grundbuch und die Verteilung der Kosten müssen im notariellen Vertrag ausdrücklich geregelt werden. Eine Eintragung ersetzt nicht die Prüfung des Erwerbers und des Vertrags.
Die Unterschiede sind erheblich und spiegeln die Immobilienpreise wider. In teuren Regionen wie Oberbayern kann der Wert einer Immobilie eine sehr hohe Leibrente ermöglichen. In Regierungsbezirken mit moderateren Preisen wie der Oberpfalz oder Teilen Frankens fällt die Rente bei einem vergleichbaren Objekt geringer aus. Eine genaue Kalkulation erfordert immer eine individuelle Bewertung des Objekts am konkreten Standort innerhalb der Region.
Die monatliche Leibrente wird vertraglich lebenslang garantiert gezahlt. Sie erhalten die Zahlungen also auch dann weiter, wenn Sie die statistische Lebenserwartung, die der ursprünglichen Kalkulation zugrunde lag, überschreiten. Das Langlebigkeitsrisiko trägt allein der Käufer der Immobilie. Ihre Zahlungen enden erst mit Ihrem Ableben, unabhängig davon, wie alt Sie werden. Ihre finanzielle Sicherheit bleibt gewahrt.
Die Regelungen zur Instandhaltung werden im Leibrentenvertrag klar definiert. Üblicherweise übernimmt der neue Eigentümer die Kosten für größere Maßnahmen wie Dach- oder Heizungserneuerungen. Kleinere Schönheitsreparaturen und die laufende Wartung verbleiben oft beim Wohnberechtigten. Diese Aufteilung sichert den Werterhalt der Immobilie und entlastet den Rentenempfänger von hohen Einmalinvestitionen, die im Alter schwierig zu stemmen sein können.
Bei einer privaten lebenslangen Leibrente kann die Ertragsanteilsbesteuerung nach § 22 EStG gelten. Der Anteil richtet sich grundsätzlich nach dem Alter bei Rentenbeginn. Ob dies für den Vertrag über Ihre Immobilie in Bayern gilt und ob weitere steuerliche Folgen entstehen, muss eine Steuerberatung anhand des konkreten Falls prüfen.

Verrentung ist Vertrauenssache — und eine der anspruchsvollsten Disziplinen am Immobilienmarkt. Wir begleiten Eigentümer in ganz Bayern diskret durch jeden Schritt: von der realistischen Wertermittlung über die individuelle Strukturierung von Nießbrauch, Wohnrecht oder Leibrente bis zur sicheren notariellen Abwicklung.
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